Kanzlei
Gründung der Kanzlei
Gründung der Kanzlei am 13.02.1920 durch meinen Großvater Dr. Hans Elsas, der auch während der Nazi-Zeit seine christlich/humanistische Gesinnung nicht ablegte. Das brachte ihm in dieser Zeit über 20 Standesverfahren bei der Reichsrechtsanwaltskammer in Köln ein.
Nach dem zweiten Weltkrieg erhielt er als einer der ersten Anwälte in Bonn bereits am 03.08.1945 seine Zulassung wieder.
Spezialisierung Zivilrecht
Im Jahr 1949 trat mein Vater Helmut Jung in die Kanzlei ein.
War mein Großvater bei Kanzleigründung noch der Ansicht gewesen, ein Anwalt müsse sich in allen Fachrichtungen selbst ohne Hinzuziehung eines Kommentars auskennen, so wurde doch nun aufgrund der Flut von neuen Vorschriften eine Spezialisierung der Kanzlei erforderlich, die sich sodann im Laufe der Jahre eindeutig auf das Zivilrecht richtete. Die Bereiche Strafrecht, Verwaltungs- und Steuerrecht vielen dem zum Opfer.
Eintritt Gerd Jung / Modernisierung
Mein Eintritt in die zwischenzeitlich hauptsächlich zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei.
Hauptaufgaben waren hier zunächst die nach und nach durch
Mediator
In der Zeit von Januar bis November 2011 absolvierte ich eine Ausbildung zum Mediator und beendete diese Ausbildung mit der Qualifikation „Wirtschaftsmediator, Mediation in Unternehmen und Organisationen, Schwerpunkt: Mediation in Gruppen und Teams“.
Am 03.12.2011 wurde mir die Bescheinigung des Business Mediation Center über die Ausbildungszeit nach den Standards und Richtlinien des Bundesverbandes Mediation erteilt.
Vom DeutschenAnwaltsVerein wurde mir am 01.03.2012 die Fortbildungsbescheinigung „Ausbildung zum Wirtschaftsmediator Business Mediation Center, Königswinter; 211 Stunden“ erteilt.
Erweiterung RA Mönch
Erweiterung der Kanzlei in Form einer Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Raimund Mönch, der als Fachanwalt schwerpunktmäßig im Erbrecht sowie im Miet- und Wohnungseigentumsrecht tätig ist.
100-jähriges Jubiläum
Die Kanzlei besteht nun seit 100 Jahren!!! Seit der Gründung 1920 durch meinen Großvater hat sich einiges getan, doch sie wird bis heute familienintern weitergeführt. Der Erfolgt spricht für sich.
Fortführung als Einzel-Kanzlei
Die bestehende Bürogemeinschaft wurde aufgelöst. Fortan wird die Kanzlei als Einzel-Kanzlei geführt.